Der Bundestag hat im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht u. a. Sonderregelungen auch zu Vorschriften und Vereichnfachungen im Vereinsrecht erlassen. Diese Vorschriften gelten zunächst bis zum 31.12.2020.
Was genau heißt das und wie kann es umgesetzt werden? Hier finden Sie eine Übersicht, was die einzelnen Bestimmungen bedeuten und was beachtet werden sollte, wenn ein Satzungsgremium digital durchführt soll/muss.
Hinweise | Durchführung satzungsgemäßer Gremien in digitaler Form
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