Am 19. Juni 2025 hat der Landesjugendhilfeausschuss die überörtliche Jugendhilfeplanung (üöJHP) 2026–2030 beschlossen. Damit liegt die fachliche Grundlage für die Arbeit von Jugendverbänden, Fachstellen und Dachorganisationen im Freistaat Sachsen für die nächsten fünf Jahre vor. Die üöJHP beschreibt bestehende Strukturen, analysiert aktuelle Entwicklungen und leitet daraus zukünftige Bedarfe ab. Sie benennt Bildungsziele, Arbeitsschwerpunkte und Bedarfsgrößen, die maßgeblich für die Antrags- und Konzeptarbeit freier Träger sind. Der KJRS hat die wichtigsten Punkte für seine Mitgliedsverbände kompakt eingeordnet und zusammengefasst. Ihr findet darin u. a.:
- einen Überblick über Bildungsziele und Arbeitsschwerpunkte 2026–2030,
- Erläuterungen zu Bedarfsgrößen (Personal, Bildungstage, Sachkosten),
- Hinweise, wie ihr die üöJHP für eure Antragsarbeit nutzen könnt.
Darüber hinaus bietet der KJRS Unterstützung für seine Mitglieder an mit Beratung, Qualifizierung und jugendpolitischer Begleitung bei der Umsetzung der neuen üöJHP.