Die Landtagswahl ist knapp 100 Tage her - Zeit sich den Koalitionsvertrag etwas genauer anzuschauen. Die Ergebnisse findet ihr aufbereitet in Form von einem Jugendscan inkl. einer kurzen Einordnung.
Zum Stöbern und Download findet ihr alles unter: https://www.kjrs.de/wahlen !
Eine kurze Einordnung unsererseits:
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Sachsen setzt wichtige Impulse für die Kinder- und Jugendarbeit und bietet eine solide Grundlage, um wichtige Entwicklungen in diesem Bereich fortzuführen und anzustoßen. Dennoch bleibt die konkrete Ausgestaltung vieler Vorhaben unklar. Als Expert*innen stehen wir weiterhin bereit, um Gesetzesinitiativen und die Überarbeitung von Richtlinien aktiv zu begleiten und mitzugestalten.
Besonders begrüßen wir die angekündigte Überarbeitung der Förderrichtlinie „Jugendpauschale“, die dringend notwendig ist, um eine verlässliche Förderung sachsenweit sicherzustellen. Der Koalitionsvertrag stärkt außerdem die Planbarkeit in der Jugendverbandsarbeit: Fördermittel sollen künftig mit einem Jahr Vorlauf für drei Jahre festgelegt werden. Dass die Rechte junger Menschen nachhaltig abgesichert werden sollen, ist ein gleichermaßen löbliches wie unabdingbares Vorhaben. Ebenso positiv sehen wir die Einführung von drei Tagen Bildungsfreistellung für Jugendleiter*innen, Vorstände und ehrenamtlich Aktive. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung des Ehrenamts. Dennoch bleibt unsere Forderung nach einer Freistellung von fünf Tagen bestehen – ein Standard, der bereits in 14 anderen Bundesländern umgesetzt ist. Die geplante Förderung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen ist ebenfalls ein begrüßenswerter Ansatz, der die Lebenssituation junger Menschen verbessern kann.
Leider bleibt die Forderung nach einer vollständigen Kostenfreiheit für die Ausstellung der Juleica (Jugendleiter*innen-Card) unberücksichtigt. Hier sehen wir für die kommunale Ebene weiterhin Handlungsbedarf, um die Rahmenbedingungen für Jugendleiter*innen nachhaltig zu verbessern. Enttäuschend ist außerdem, dass die Forderung nach einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre im Koalitionsvertrag keine Berücksichtigung findet. Diese Entscheidung verweigert jungen Menschen in Sachsen weiterhin ein wichtiges demokratisches Grundrecht und schwächt ihre politische Mitbestimmung.
Positiv ist hervorzuheben, dass sich mit Blick auf die Zusammenarbeit bzw. für die Suche nach parlamentarischen Mehrheiten der Fokus ausschließlich die demokratischen Parteien und Akteur*innen richtet. Jene, die den demokratischen Grundkonsens infrage stellen, können keine Partner für eine starke Jugendverbandsarbeit sein.
Insgesamt enthält der Koalitionsvertrag gute Ansätze und signalisiert eine Bereitschaft zur Weiterentwicklung. Dennoch sehen wir in der Umsetzung und in der Berücksichtigung weiterer zentraler Forderungen – wie der Wahlalterabsenkung, der stärkeren Unterstützung für ehrenamtliche Strukturen und einer konsequenten Förderung der Juleica – noch erhebliches Verbesserungspotenzial.
Nun liegt es an der Landespolitik, zügig einen stabilen Haushalt u. a. für die Jugend- und Jugendverbandsarbeit zu verabschieden. Viele Vorhaben und Positionierungen im Koalitionsvertrag sind abhängig von einer guten Ausstattung - denn Investitionen in die Jugend sind kein Nice-to-have.