Die Revisionskommission des Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.

Die Revisionskommission besteht aus drei von der Vollversammlung zu wählenden Vertreter*innen der Mitglieder. Sie ist bei der Durchführung ihrer Aufgaben von Weisungen der Organe des Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. unabhängig und nur der Vollversammlung des KJRS unmittelbar verantwortlich.
Die Revisionskommission prüft die laufenden Geschäfte des KJRS und die Umsetzung der Beschlüsse des Hauptausschusses und der Vollversammlung und schlägt der Vollversammlung die Entlastung des Vorstandes vor. Die Revisionskommission wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt.

Die Gremien des KJRS