Vollversammlung des Kinder- und Jugendrings Sachsen e.V.
Das höchste Organ des KJRS
Die Vollversammlung ist das höchste Organ des KJRS. Sie besteht aus den Vertreter*innen der Mitglieder und dem Vorstand. Fachorganisationen, die Mitglied des KJRS sind, können einen Vertreter in die Vollversammlung entsenden. Kommunale Jugendringe im KJRS entsenden jeweils bis zu zwei Vertretern mit je einer Stimme in die Vollversammlung. Landesverbände oder deren Zusammenschlüsse (Mitgliedsverbände) entsenden je nach Mitgliederstärke bis zu 5 Vertreter*innen mit je einer Stimme.
Die Vollversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Bei wichtigen und dringenden Angelegenheiten kann eine außerordentliche Vollversammlung einberufen werden.
Aufgaben der Vollversammlung
- Wahl, Nachwahl und Entlastung der Vorstandsmitglieder einschließlich Vorsitzendem, Stellvertreter und Schatzmeister
- Entgegennahme der Benennung der Mitglieder des Hauptausschusses
- Entgegennahme des Arbeits- und Kassenberichts des Vorstandes
- Wahl und Nachwahl der Mitglieder der Revisionskommission
- Entscheidung über Satzungsänderungen
- Beschluss der Geschäftsordnung, der Finanzordnung und der Beitragsordnung, und Entscheidung über Änderungen
- Entscheidungen über Anträge und Beschwerden an die Vollversammlung
- Beschluss des Haushaltsplans
- Entgegennahme des Revisionsberichtes
- Entscheidung über die Übernahme staatlicher Aufgaben
- Abberufung des Vorstands oder einzelner Vorstandsmitglieder
- Entscheidung über den Ausschluss eines Mitgliedes
Die Gremien des KJRS
- Der Vorstand des KJRS
- Das höchste Organ des KJRS - die Vollversammlung
- Das zweithöchste Organ des KJRS - der Hauptausschuss
- Das Kontrollorgan des KJRS - die Revisionskommission
- Bearbeitung von Fachthemen im KJRS - die Arbeitsgruppen