#ZAHLTAG – das Förderjahr beginnt am 1. Januar!

Wir fordern das Ende der Trödel-Bescheide!

Jedes Jahr stehen die Jugendverbände, Vereine und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen vor dem gleichen Problem: Das neue Jahr hat angefangen, auf dem Konto der eigenen Organisation macht sich aber noch die Ebbe des letzten Jahres breit, die „Flutung“ mit Fördergeld für das nun laufende Jahr lässt noch auf sich warten.

Regelmäßig stellen die Träger ihre Anträge bereits im Sommer, Herbst oder Winter des Vorjahres – fristgerecht! Was jedoch nicht rechtzeitig kommt, sind die entsprechenden Förderbescheide, die einen regulären Weiterbetrieb der eigenen Geschäftsstellen und Angebotsstrukturen ermöglichen. Häufig müssen die Träger monatelang auf ihre Bescheide und den Erhalt der entsprechenden Fördermittel warten.

Das stellt sie z.T. vor große Probleme:

  • Angebote für Kinder und Jugendliche können nicht stattfinden
  • Ehrenamtlich Aktive können nicht mehr adäquat betreut werden, manche Ehrenamtliche gehen dem Träger dadurch auch verloren
  • Personalwechsel in der Hauptamtlichenstruktur (Personal muss ggf. entlassen werden oder sich beruflich umorientieren, bei Mittelfluss muss dann neues Personal gefunden und wieder eingearbeitet werden)
  • Kinder- und Jugendliche verlieren so verlässliche Ansprechpartner*innen und Unterstützer*innen
  • Die langfristig erbrachte Beziehungsarbeit der haupt- und ehrenamtlichen Kräfte bricht ab und kann schlimmstenfalls nicht wiederaufgenommen werden
  • Es fehlt das Geld für Mieten & Nebenkosten, Räume bzw. Geschäftsstellen. Damit der Träger diese Fixkosten zahlen kann, müssen Mitarbeiter*innen zu Beginn des Jahres übergangsweise auf Teile ihres Gehaltes verzichten – Mittel, die den Mitarbeiter*innen für ihre Kinder, Familien und die eigene gesellschaftliche Teilhabe fehlen.

Das darf nicht sein! Paragraf 74 (5) SGB VIII schreibt vor, dass die Träger der freien Jugendhilfe dem öffentlichen Träger gegenüber nicht schlechter gestellt werden dürfen. In der Realität ist jedoch festzustellen, dass es für Angestellte, Einrichtungen und Angebote beim öffentlichen Träger am Jahresanfang nicht zu o.g. Problemlagen kommt, alle notwendigen Gelder stehen ab dem 1. Januar zur Verfügung. Hier werden die freien Träger schlechter gestellt und das darf nicht sein.

Die Zahltag-Kampagne will darauf aufmerksam machen, welche Folgen diese Förderpraxis für die freien Träger und mithin auch für die Kinder und Jugendlichen im Freistaat hat.

Wir fordern zeitnahe Bescheide, damit die Träger auch über den Jahreswechsel hinaus Klarheit über die finanziellen Rahmenbedingungen ihrer Arbeit haben!


Im Rahmen der Kampagne stellen wir zur Verfügung:

  • Sharepics für den Einsatz in den Sozialen Medien
  • Das Logo (in verschiedenen Varianten) zum Einfügen in E-Mail-Signaturen
  • Das Logo zum Einfügen in Briefköpfe (im Kontakt mit Politiker*innen & Bewilligungsbehörden)

Die Nutzung der Bilddateien

Die entsprechenden Dateien können hier heruntergeladen werden und dürfen im Sinne der Kampagne für die jeweils eigene Öffentlichkeitsarbeit genutzt und mit dieser Seite verlinkt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Jürgen Bahr.