Ab dem 01.01.2027 können Arbeitnehmer*innen unter bestimmten Bedingungen jährlich drei bezahlte Tage Freistellung für individuelle Weiterbildung erhalten.
Einerseits:
Wir sehe die Einführung der Qualifizierungszeit unter Einbezug von ehrenamtlicher Weiterbildung grundsätzlich als Erfolg. Dass es einen Rechtsanspruch gibt, ist ein bildungspolitischer Meilenstein und zugleich politische Wertschätzung von Ehrenamt und Bildung. Zentrale Ziele des KJRS wie Beteiligung, Demokratiebildung und Ehrenamt werden mit der Einführung der Qualifizierungszeit gestärkt.
Andererseits:
Das Ergebnis liegt zwei Tage unter der Forderung von fünf Bildungstagen. Damit hinkt Sachsen im Ländervergleich weiter hinterher. Drei Tage sind zu wenig für wirksame Qualifizierung. Gerade in der Kinder- und Jugendarbeit reicht es nicht aus, um fundierte Fortbildungen sinnvoll umzusetzen bzw. wahrzunehmen, z.B. eine Juleica-Ausbildung. Es bleibt der Eindruck, dass in Teilen der sächsischen Politik ehrenamtliches Engagement nur formal anerkannt, aber nicht inhaltlich ernst genommen wird. Dabei ist es eine tragende Säule unserer Gesellschaft.
Deshalb:
Wir setzen uns weiter für bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Arbeit ein!
