Anlässlich der öffentlichen Anhörung im sächsischen Landtag am 25. Oktober veröffentlicht der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. (KJRS) ein Rechtsgutachten, welches eine Wahlalterabsenkung in Sachsen verfassungsrechtlich einordnet.
Der Rechtsanwalt und Mitverfasser des Gutachtens Dr. Dominik Lück kommt zu dem Schluss: „Eine Wahlalterabsenkung ist verfassungsrechtlich zulässig. Ob der Gesetzgeber diesen zur Verfügung stehenden Spielraum nutzt, ist zuvorderst eine politische Entscheidung.“
Im März 2023 hat der KJRS-Hauptausschuss beschlossen, sich für ein aktives Wahlalter 16 auf Landes- und Kommunalebene einzusetzen. Damit wird der Gesetzesentwurf der Fraktion Die Linke Sachsen zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre unterstützt. Vincent Drews, Vorstandsvorsitzender des KJRS, fordert, das Gesetz weiter voranzubringen: „In Jugendverbänden oder anderen Jugendorganisationen erlernen und erleben junge Menschen schon früh und in vielfältiger Weise, was es heißt, ihr Lebensumfeld durch demokratisches Engagement mitzugestalten. Von der Mitarbeit in einer Partei, in Auszubildendenvertretungen, im Katastrophenschutz oder in Klimaschutz-Initiativen. Junge Menschen übernehmen schon jetzt gesellschaftliche Verantwortung, warum wird ihnen nicht zugetraut, ihren Gemeinderat zu wählen?“
Im Zuge des Landtagswahlkampfes im Sommer 2024 plant der KJRS eine Öffentlichkeitskampagne unter dem Titel „#16stimmt“, welche Politik und Öffentlichkeit auf die Forderung einer Wahlalterabsenkung aufmerksam machen soll. Paradox: Zur kommenden Europawahl im Juni 2024 dürfen junge Sächsinnen und Sachsen bereits mit 16 an die Wahlurne, bei den sächsischen Kommunal- und Landtagswahlen hingegen nicht.
Link zum Rechtsgutachten: https://www.kjrs.de/positionen/jugendpolitische-dokumente