Jugendverbandsarbeit während der Pandemie | Professionelle Betreuung durch Juleica-Inhaber*innen

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Jugendverbände tragen gesellschaftliche Verantwortung auch in der Krise. In Jugendverbänden organisieren sich Kinder- und Jugendliche selbst und gehen ihren Interessen nach. Dabei werden sie, wenn nicht von pädagogischen Fachkräften, von qualifizierten Jugendgruppenleiter*innen betreut.

Ab dem 15. Mai 2020 dürfen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen entsprechend der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung wieder geöffnet werden. Bedingung ist, neben einem mit der zuständigen kommunalen Behörde abgestimmten Hygienekonzept, eine professionelle Betreuung der Kinder- und Jugendlichen.

Der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. legt den Begriff der „professionellen Betreuung“ in der SächsCoronaSchVO wie folgt aus:


Eine professionelle Betreuung in der Kinder- und Jugendarbeit wird
gewährleistet durch pädagogische Fachkräfte sowie durch qualifizierte
Jugendgruppenleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen).

Die Arbeit der Jugendverbände wird im Wesentlichen vom ehrenamtlichen Engagement junger Menschen getragen. Eine Einschränkung des Begriffs der „professionellen Betreuung“ auf hauptamtliche pädagogische Fachkräfte würde die Arbeit der Jugendverbände stark einschränken und in Einzelfällen gänzlich unmöglich machen. Dies stellt eine Einschränkung des Rechts der Kinder und Jugendlichen auf eine vielfältige Jugendarbeits-Landschaft dar.

Vielerorts ist die Förderung von Maßnahmen der Jugend(verbands)arbeit an die Betreuung durch ausgebildete Jugendgruppenleiter*innen (Juleica-Inhaber*innen) gebunden. Juleica-Inhaber*innen sind vom öffentlichen Träger somit qua Förderung bereits als pädagogisch qualifiziertes Personal und somit als „professionell“ anerkannt.

Der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. setzt sich gegenüber Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung für die Übernahme seiner hier formulierten Sichtweise ein.

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