Vollversammlung
- höchstes beschlussfassendes Gremium des KJRS
- besteht aus Vertretern der Mitgliedsorganisationen und dem Vorstand
- verantwortet die Gesamtplanung
- legt Richtlinien für die gemeinsame Arbeit fest
- wählt die Gremien des KJRS
- tagt mindestens einmal im Jahr
Hauptausschuss
- höchstes beschlussfassendes Organ des KJRS zwischen den Vollversammlungen
- besteht aus je einem Vertreter der Mitgliedsorganisationen und dem Vorstand des KJRS
- nimmt alle die Aufgaben wahr, die nicht ausdrücklich der Vollversammlung vorbehalten sind
- entscheidet über alle Vorhaben, Maßnahmen und Aktionen des KJRS im Rahmen der Beschlüsse der Vollversammlung
- tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen
Vorstand
- besteht aus 7 Verbandsvertretern
- leitet den Verein
- wahrt die Interessen des Vereins gegenüber der Öffentlichkeit
- arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse der Vollversammlung und des Hauptausschusses
- wird für drei Jahre gewählt
- regelt seine Aufgabenverteilung in eigener Zuständigkeit
- aktuelle Besetzung Vorstand KJRS