Am vergangenen Mittwoch (12.11.2025) nahm die Vollversammlung des Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. (KJRS) Stellung zum kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen und der Rolle von Jugendverbänden und beschloss ein dafür aufgelegtes Positionspapier.
Die 49 im KJRS organisierten Jugendverbände, Stadt- und Kreisjugendringe und Fachorganisationen betonen dabei insbesondere die Freiwilligkeit der Angebote. „Es braucht auch weiterhin Raum für selbstbestimmte Freizeit“, erklärt Vincent Seeberger, Vorsitzender des KJRS. Die Umsetzung ganztägiger Angebote (GTA) könne – unabhängig vom Rechtsanspruch – für die sächsischen Jugendverbände zugleich Chance und Herausforderung sein. „Das nun auf den Weg gebrachte Positionspapier bietet eine umfassende Handlungsgrundlage dafür, unter welchen Voraussetzungen Jugendverbände hier erfolgreich tätig werden können. Ausschlaggebend ist dabei nicht, ob wir in den Ganztag gehen, sondern wie und mit welchem Selbstverständnis“, so Seeberger. „Klar muss aber auch sein: Ehrenamtliche aus unseren Jugendverbänden sind keine kostengünstigen Lückenfüller.“, so Seeberger weiter.
Hintergrund ist der ab dem Schuljahr 2026/2027 bundesweite geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (§ 24 Abs. 4 SGB VIII). Während viele westdeutsche Bundesländer dafür erst neue Strukturen aufbauen müssen, befindet sich Sachsen in einer besonderen Lage: Das bewährte „Kombimodell“, bei dem Grundschule und Hort gemeinsam als Ganztagsschule fungieren, ist seit Jahrzehnten etabliert; die Betreuungsquote lag zuletzt bei knapp 90 Prozent (Bundesdurchschnitt: unter 50 Prozent).
