Öffnung der Jugendarbeit | Neue Corona-Schutzverordnung ab 15. Mai 2020

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Ab dem 15. Mai 2020 sind im Freistaat Sachsen Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit (mit Ausnahme von Jugenderholungsmaßnahmen und Maßnahmen mit Übernachtung) wieder erlaubt.

Stefanie Reibling

Referentin

  • Kinderschutz & Strukturelle Prävention
  • Geschlechterreflektierende Pädagogik
  • Grundlagenarbeit und jugendpolitische Themen

Was ist neu?

Mit der heute veröffentlichten neue CORONA-Schutz-Verordnung des Sächsischen Sozialministeriums gibt es ein klares Zeichen für die Jugendverbände, dass auch wir unser Kerngeschäft mit physischen Kontakt wieder aufleben lassen können. In der SächsCoronaSchVO vom 12.05.2020 (gültig ab dem 15.05.2020) heißt es jetzt:

„Erlaubt ist insbesondere die Öffnung von [...] Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit ohne Übernachtung nach §§ 11 bis 14 und § 16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch mit Ausnahmen von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen mit einem mit der zuständigen kommunalen Behörde abgestimmten Konzepts zur Hygiene und professioneller Betreuung.“

Mit der vorliegenden Verordnung ist die verbandliche Gruppenarbeit demnach wieder möglich, genauso wie Seminare ohne Übernachtung. Wir haben für euch (fast) alle Vorgehen der Landkreise gesammelt.
Die Schnittmenge in der meisten Konzepte ergibt folgende fünft wichtigstens Eckpfeiler:

  • 5 Teilnehmende in geschlossenen Räumen
  • Abstand
  • Belüftung
  • Hände waschen
  • Belehrung
  • Desinfektionsmittel
  • Angebote im Freien von Vorteil

Zum Thema Jugenderholung bleiben wir im Gespräch mit den zuständigen Stellen. Die Dringlichkeit der Entscheidung haben wir auf vielen Kanälen kommuniziert. Gesprächsbereitschaft aus dem Sozialministerium ist bereits signalisiert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Stefanie Reibling.
 

Die Regelungen in den Landkreisen

In neun Landkreisen/Kreisfreien Städten gibt es bereits Dokumente zu den Hygienevorschriften für die Kinder- und Jugendarbeit. Sie finden sich unten in der Anlage. Zu den übrigen vier Gebietskörperschaften gibt es bisher folgende Informationen:

  • Der Landkreis Nordsachsen berät die Träger bisher individuell. Das Jugendamt wird ein Vorgehen mit der neuen Verordnung erarbeiten.
  • Im Landkreis Zwickau (Westsachsen) ist das Hygienkonzept ist mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau abzustimmen. Die Konzepte sind an gesundheitsamt(at)landkreis-zwickau.de zu senden. Gleichfalls wird für alle durch den Landkreis geförderten Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit gebeten, die E-Mail zur Kenntnisnahme an Eric.Beer(at)landkreis-zwickau.de weiterzuleiten. Die Konzepterstellung kann sich am Hygienekonzept der Stadt Dresden orientieren.
  • Im Landkreis Bautzen erfolgt die Einreichung der Konzepte ausschließlich per E-Mail, entweder an das Jugendamt (jug-amt(at)lra-bautzen.de) oder an das Gesundheitsamt (gesundheitsamt(at)lra-bautzen.de). Formulare stehen aktuell nicht zur Verfügung, die inhaltliche Abstimmung erfolgt direkt mit Jugendamt.
  • In der kreisfreien Stadt Chemnitz berät das Jugendamt die Träger bisher individuell. Hier sind schon mehrere Angebote möglich - mit deutlich weniger Einschränkungen, als in allen anderen Landkreisen.

 

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