Nachgedacht | Corona-Schutzmaßnahmen müssen an familiären Lebensrealitäten ansetzen und dürfen nicht zur Isolation führen

Erstellt von Daniela Saaro | |   News

Seit Montag, 11.1.2021, gelten in Sachsen verschäfte Kontaktbeschränkungen. Sorge- und Erwerbsarbeit gleichzeitig zu bewältigen, bedeutete für viele Familien eine große Herausforderung. Die Corona-Pandemie hat die zentrale Bedeutung von „Sorgearbeit“ und damit auch die Betreuung von Kindern bei der Bewältigung von Krisen ins Blickfeld gerückt. Die weitgehende Schließung von Kita, Schulen und Angeboten der Jugendarbeit verlagert diese Arbeit nun nahezu ausschließlich ins Private, so dass erwerbstättige Eltern ohne Anspruch auf Notbetreuung eine solche Betreuung selbst sicherstellen müssen. Im Ergebnis dessen steigt die Zahl der Kindeswohlgefährdungen.

Die Regelung reduziert Kinder vordergründig auf Dasein als Betreuungsproblem und Eltern auf ihre Rolle als Personensorgeberechtige. Aus diesem Grund wirbt der KJRS für eine Regelung, die neben der wechselseitigen Beaufsichtiung von Kindern sich die Eltern auch begegnen können.

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