Juleica-Regelungen während der Corona-Pandemie | Sonderregelungen 2020

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Für die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) wurde auf Bundesebene durch den Deutschen Bundesjugendring in Abstimmung mit den Landeszentralstellen ein einheitliches Verfahren für das Jahr 2020 festgelegt, um Auswirkungen der Corona-Pandemie gerecht zu werden. Das Verfahren regelt unter anderem die Qualifizierung und Fortbildung sowie die Gültigkeit der Juleica.

Die Sonderregelungen zur Juleica-Stufe G aufgrund der Corona-Krise zu den "Regelungen zur Anwendung der Jugendleitercard (Juleica) im Freistaat Sachsen vom 23.03.2018" durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sind dem unten stehenden Dokument zu entnehmen. Sie enthalten u.a. Regelungen zur:

  • Durchführung von Online-Aus- und -Weiterbildungen
  • Verlängerung der maximalen Dauer von Juleica-Ausbildungen
  • Verlängerung der Frist nach Ablauf bei Neuausstellung der Juleica

Im beigefügten Juleica:Info findet sich eine Zusammenfassung der aktuellen Sonderregelungen.
Bei Rückfrafen wenden Sie sich bitte an Jost Rothe.


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