Jugenderholung während der Corona-Pandemie | Regelungen 2020

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Ab dem 6. Juni 2020 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung in Sachsen. Sie regelt unter anderem, dass Jugenderholungsmaßnahmen (auch mit Übernachtung) wieder gestattet sind.

Für diese Öffnung hat sich der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. in den letzten Wochen an vielen Stellen sehr stark gemacht. Dementsprechend froh und dankbar sind wir, dass sich das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Staatsministerin Petra Köpping zu diesem Schritt entschlossen haben!


Ab jetzt ist die Vorfreude auf's Ferienlager also wieder erlaubt. Dennoch ist die Freiheit nicht grenzenlos: Bedingung für die Durchführung von Jugenderholungsmaßnahmen ist das Vorhalten und Einhalten eines eigenen Hygienekonzeptes und der jeweiligen Hygienekonzepte der besuchten Einrichtungen, Herbergen bzw. Zeltplätze. Um hier die verantwortungsvolle Arbeit der Jugendverbände und Kommunalen Jugendringe zu erleichtern, haben wir einen Vorschlag für ein eigenes Hygienekonzept erarbeitet, welches auf dem Prinzip der "Isolationsgemeinschaft" beruht. Wir stellen es hier unten zum Download bereit. Darüber hinaus gibt es noch das Hygienekonzept des Sächsischen Jugendherbergsverbandes (Abstandgebot, 2-Bettzimmer, Einzelnasszelle), um sich Anregungen zu holen; wir haben es hier in Form der Corona-FAQs des DJH LV Sachsen verlinkt. Verbindlich sind bei allem immer die unten stehenden Hygieneauflagen des SMS.

Eine weitere, sehr erfreuliche Neuerung ist die Anerkennung der Arbeit von Jugendgruppenleiter*innen/Juleica-Inhaber*innen als "professionelle Betreuung" durch das SMS. „Die professionelle Betreuung" so schreibt das SMS "impliziert eine angemessene Aufsicht durch hauptamtlich beschäftigte Fachkräfte. Unter professioneller Betreuung nach § 6 Absatz 2 Nr. 13 SächsCoronaSchVO sind auch Inhaber einer gültigen Jugendleiter/In-Card (Juleica) zu verstehen. Es muss gewährleistet sein, dass die Hygieneregeln umgesetzt und eingehalten werden. Die Verantwortung dafür trägt der Träger des Angebotes.“ Somit können Juleica-Inhaber*innen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit durchführen, wenn sie entsprechend in die Lage versetzt wurden, die notwendigen Hygieneregeln einhalten und überwachen zu können.

Laßt uns die neue Freiheit verantwortungsvoll nutzen, damit sie uns erhalten bleibt. Seid solidarisch, haltet Euch an die geltenden Hygienevorschriften und schützt damit Euch und alle anderen in Eurer Umgebung!


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