Klare Sicht im Kinderschutz – Ansprechperson für Kinderschutz und Strukturelle Prävention im Jugendverband

Online-Modulreihe | 2024

In Jugendverbänden engagieren sich ganz unterschiedliche Menschen, mit vielfältigen Interessen und Qualifikationen. Gerade beim Thema Kinderschutz können wir nicht nur auf das Wissen von Expert*innen zurückgreifen, sondern müssen Wissen bei Personen bündeln, die in der Praxis des Verbandes aktiv sind.

Wir als Kinder- und Jugendverbände müssen in unserer Arbeit „… Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen [...] und ihren Schutz vor Gewalt ...“ (§ 79a SGB VIII) aufweisen. Daher sind wir angehalten, eine für uns passende Schutzstruktur, z.B. durch die Erstellung eines Schutzkonzeptes oder konkreter Präventionsarbeit, aufzubauen.

Die Verantwortung für den Aufbau von Schutzstrukturen liegt beim Vorstand des Verbandes. Unabhängig davon ist die Benennung von Ansprechpersonen für Kinderschutz im direkten Umfeld der Kinder- und Jugendgruppen ein wichtiger Baustein eines Schutzkonzeptes. Die Ansprechperson kann verschiedene Aufgabe in der Organisation erfüllen: die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen zu koordinieren, Beratungen zu Fragen von Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung zu organisieren, Fortbildungen durchführen uvm.

Die Ansprechperson für Kinderschutz kann, muss aber nicht zwingend, aus den Reihen der Leitungs- oder Vorstandsebene kommen. In der Praxis haben sich paritätisch besetzte Teams von zwei/drei Personen bewährt. Diese arbeiten im Auftrag des Vorstandes und auf der Basis gefasster Beschlüsse. Wichtig ist, dass sie ihre Arbeit mit dem Vorstand abstimmen.

Die Fortbildung ist als Online-Modulreihe via Zoom konzipiert und findet 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr statt

25. März 2024
Rechtliche Rahmenbedingungen, Aufgabe und Rolle der Jugend(verbands)arbeit im Kinderschutz

08. April 2024
Kein Raum für Sexualisierte Gewalt in der Jugendarbeit

22. April 2024
Der Schutzprozess zum gelebten Schutzkonzept

06. Mai 2024
Interventionsmanagement bei Institutioneller Kindeswohlgefährdung

Die Fortbildung ist auf die Bedürfnisse und spezifischen Fragen der Jugendverbandsarbeit ausgerichtet und legt ihren Schwerpunkt auf die Prävention von sex. Gewalt.

Teilnahmebeitrag: 60 € (direkte KJRS-Mitglieder) | 90 € (Nicht-Mitglieder)
Referentin: Stefanie Reibling
 

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Diese Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Förderung durch das sächsische Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt.