Eckpunktepapier zur Landtagswahl 2024

Eine der wichtigsten Handreichungen des KJRS für die kommenden Jahre stellt das beschlossene Eckpunktepapier dar. Es beinhaltet die jugendpolitischen Forderungen für die Legislaturperiode der sächsischen Landesregierung 2024 - 2029 mit neuen und alten (im Sinne noch nicht erledigter) Forderungen und greift aktuelle Trends auf.

Das Eckpunktepapier wurde in einer Broschüre veröffentlicht. Es soll für alle jugendpolitischen Akteure der Jugendarbeit vor allem in Sachsen als Grundlage und Impulsgeber für jugendploitische Diskussionen dienen. Dazu gibt es in der Broschüre verschiedene ausgewählte Querverweise als QR-Code, die unsere Forderungen unterstreichen sollen. Ebenso ist am Schluss ein Glossar mit Fachwörtern zu finden. Diese sind im Text unterstrichen und können hinten nachgeschlagen werden.

Download der Broschüre   Download des Beschlusses

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Weiterhin findet ihr auf dieser Seite nochmals alle beschlossenen Forderungen zum Selbstdurchklicken inklusive zusätzlicher Hinleitungen, Querverweise und einem abschließendem Glossar. Wir hoffen, damit alle Forderung fachlich zu untermauern und näher zu erläutern. Sollte dies an einigen Stellen noch nicht gelungen sein und so weiterhin Fragen zur Forderung an sich oder dessen mögliche Umsetzung aufkommen - meldet euch bitte bei uns!


„Für eine nachhaltige Kinder- und Jugendarbeit“

Eckpunktepapier 2023 – Langversion mit allen Forderungen

Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen ist durch gesellschaftliche Megatrends und einer Verdichtung diverser Krisen geprägt.[1] Junge Menschen stehen davor, für ihre Generation spezifische, in Bezug auf die Klimakrise sogar existenzielle Herausforderungen zu bewältigen.

Eine lebendige und vielfältige Zivilgesellschaft bietet die beste Voraussetzung, um diesen multiplen Krisen nachhaltig begegnen zu können und für neue gewappnet zu sein. Sie findet innovative und erprobte Antworten auf Fragen unserer Zeit und ermöglicht vielfältige Lösungen. Die Zivilgesellschaft mit ihren Vereinen und Verbänden ist der Kern pluralistischer Demokratien und zugleich deren Multifunktionswerkzeug zum Lösen diverser Problemlagen. Die Kinder- und Jugendarbeit und insbesondere die Jugendverbandslandschaft befähigt junge Menschen dazu, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen sowie Spezialist*innen in diversen Themen zu werden. Außerhalb von Schule und Familie bietet sie den Rahmen für eine ganzheitliche Bildung; ob im Rahmen von migrantischen Selbstorganisationen über Menschenrettung und Katastrophenschutz bis hin zu sportlichen und kulturellen Aktivitäten: Alleine die Themenvielfalt innerhalb der Jugendverbandslandschaft spiegelt die Vielfältigkeit unserer Gesellschaft wider.

Neben ihrer Rolle als wichtige Träger außerschulischer Bildungsangebote sind Jugendverbände ihrem Wesen nach demokratisch. In den Verbänden machen junge Menschen im weitesten Sinne Politik und Demokratie. Sie bringen sich gemeinsam mit anderen in gesellschaftspolitische Diskurse und Prozesse ein, konzipieren verschiedenste Angebote zu diversen Themen selbst und hauchen so der Gesellschaft Leben ein.

Als Dachverband der sächsischen Jugendverbände ist der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. der festen Überzeugung, dass die Kinder- und Jugendarbeit junge Menschen nachhaltig dazu befähigt, ihre ganz persönlichen, aber auch großen gesellschaftspolitischen Fragen zu stellen und auf demokratischem Wege zu beantworten. Um diese Ressource bestmöglich nutzen zu können, benötigt es jedoch entsprechende Rahmenbedingungen, welche im vorliegenden Eckpunktepapier umrissen werden.

Schwerpunkt 1: Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken

Recht auf Berücksichtigung des Kindeswillens (Art. 12, UN-KRK)

„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Junge Menschen bringen ihre Anliegen auf vielfältige Weise zum Ausdruck. Schüler*innen an den Schulen, Student*innen an den Hochschulen, Auszubildende in den Betrieben und alle zusammen in Vereinen, Verbänden oder selbstorganisierten Zusammenschlüssen. Sie haben dabei nicht nur das Recht ernst genommen und gehört zu werden, sondern aktiv an politischen Prozessen mitzuwirken.

Die Proteste von Schüler*innen, Azubis und junger Menschen allgemein zeigen eindrucksvoll, dass Jugendliche keineswegs unpolitisch (geworden) sind, sondern klar Position beziehen und danach handeln. Sie setzen sich selbstorganisiert für die Verbesserung ihrer Lebenswelten ein, zeigen mit konkreten Projekten und Aktionen, dass ihnen ihre Themen wichtig sind und wirken mit diesen Botschaften in die Gesellschaft hinein. Es ist als eine begrüßenswerte Form des außerschulischen und politischen Engagements junger Menschen zu sehen, nicht als straffälliges Verhalten. Es gilt Hinhören, nicht Verurteilen! Protest ist eine legitime Art der Beteiligung in einer Demokratie. Daher fordern wir:

  • ein Ende der Kriminalisierung der Proteste junger Menschen und stattdessen eine differenzierte Auseinandersetzung mit den legitimen Anliegen und Interessen, die hinter dem Protest stehen.
  • Jugendverbände als institutionalisierte Fürsprecher der Anliegen junger Menschen regelhaft in politische Aushandlungs- und Gestaltungsprozesse einzubeziehen.

Querverweise:

Fachliche Stellungnahmen, wissenschaftliche Gutachten oder konzeptionelle Maßnahmenpakete und Handlungsempfehlungen gibt es zu nahezu jedem relevanten Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Das Problem besteht daher weniger in einer unzureichenden Datenlage als darin, dass sie allesamt nur bedingt mit einer Verbindlichkeit zum politischen Handeln und Gestalten einhergehen. Anders gesagt: Es gibt weniger ein Erkenntnis-, sondern vielmehr ein Umsetzungsproblem. Daher fordern wir:

  • das Vorhalten einer verlässlichen und vielfältigen Struktur zur selbstbestimmten Gestaltung der Freizeit in Wohnortnähe, z. B. durch Schaffung von Jugendtreffs, -clubs, -zentren, zusätzlicher öffentlicher Sport- und Spielplätze bzw. eines besseren Angebots an Vereinen.
  • die Schaffung einer jugendgerechteren Verkehrsanbindung / Mobilität als Grundlage von Selbstorganisation und -bestimmung insbesondere in ländlichen Gegenden.
  • das Eröffnen von Bleibe- oder Rückkehrperspektiven im Übergang von Schule – Beruf durch Schaffung einer belastbaren Struktur an Ausbildungs- und Studieneinrichtungen, aber auch attraktiven Arbeitsplätzen.
  • die konsequente (strukturelle) Einbindung junger Menschen oder deren Interessenvertreter*innen in die Entscheidungen, die die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen betreffen.
  • eine Unterstützung insbesondere des freiwilligen Engagements junger Menschen.
  • die Etablierung einer regelmäßigen Überprüfung des Umsetzungsstands geplanter Vorhaben bzw. der Bearbeitung von Handlungsempfehlungen relevanter Berichte, Studien und Planungen der öffentlichen Hand.

Querverweise:

einschlägige Erkenntnisse zu dem, was junge Menschen brauchen oder wie das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit in ihren Potentialen gestärkt werden kann, finden sich etwa hier:


Recht auf Freizeit (Art. 31, UN-KRK)

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.“
 
Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Ruhe und Erholung, auf Spiel und altersgemäße Freizeitbeschäftigung sowie auf freie Teilnahme am Kulturleben. Die zeitliche Ausdehnung schulischer Angebote engt die dazu notwendigen Freiräume zunehmend ein. Kinder und Jugendliche haben immer weniger Gelegenheit auch außerhalb von Schule, in selbstgewählten peer-Konstellationen und selbstbestimmt Freizeit zu verbringen, um dabei Fähigkeiten und Fertigkeiten auszubilden und soziale Kompetenzen zu erwerben.

Schule besitzt kein Monopol auf Bildung! Wichtige Kompetenzen erwerben junge Menschen außerhalb der Schule in Familie, Peer-Groups und besonders durch zivilgesellschaftliches Engagement in Vereinen und Verbänden. Ob in Hilfsorganisationen, dem Sportverein, in der Kirche oder im Musikverein - überall dort werden Fähigkeiten vermittelt, welche junge Menschen stärken und dazu befähigen einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu leisten. Um für große Aufgaben gewappnet zu sein, braucht es darüber hinaus für junge Menschen einfach mal Zeit, um die Seele baumeln zu lassen. Deswegen finden wir, dass

  • Die Gestaltung eines Schultages inklusive Hausaufgaben und Nachhilfe muss eine ausreichende, selbstbestimmte Freizeitgestaltung, informelles Lernen, Mitarbeit in Jugendverbänden oder einfach auch mal nur Langeweile ermöglichen.

Querverweise:

Eine elementare Rahmenbedingung in Bezug auf diese Forderung bildet der die Tatsache, dass der KJRS auf die konkrete (inhaltliche wie zeitliche) Ausgestaltung des Systems Schule im Grunde keinen Einfluss nehmen kann. Trotzdessen beansprucht die Schule immer größere Anteile am Leben junger Menschen und dies nicht ohne (limitierende) Folgen bleibt für die Ausübung ehrenamtlichen oder bürgerschaftlichen Engagements. Es ist wichtig, immer wieder auf eine konstruktiv-kritische Reflexion des Verhältnisses von schulischer und außerschulischer Bildung bzw. von Ort für formales und informelles Lernen hinzuweisen.

Jugend braucht Räume außerhalb von Schule und Familie! Für viele Orte der Jugend(verbands)arbeit – vom Jugendfeuerwehrhaus, über Sport- und Spielplätze bis hin zu offenen Häusern für junge Menschen – herrscht Sanierungsbedarf. Deshalb fordern wir

  • das Auflegen eines Investitionsprogramms „Stärkung junger Orte“ mit
    • kurz- und mittelfristige Investitionen für energetische Erstmaßnahmen (energiesparende Beleuchtung, Erneuerung Heizkörper, Dämmung...).
    • langfristig ein umfassendes Investitionsprogramm für grundlegende und energetische Sanierungen genutzter Häuser und Räume der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit das weitgehend eigenmittelfrei sein soll
  • Angebote und Orte der Jugendarbeit müssen gerade in Zeiten besonderer Herausforderungen mit schnellen, unbürokratischen Lösungen für Weiterbetrieb mindestens mit einem Basis-Angebot vor Ort offengehalten werden.

Querverweise:

Positionspapier KJRS & AGJF Sachsen (2022): „Kein Energie-Lockdown für Kinder und Jugendliche“

Mobilität ist für die Verselbstständigung, Unabhängigkeit und die Selbstbestimmung enorm wichtig. Dabei sind junge Menschen überdurchschnittlich stark auf die Nutzung des ÖPNV angewiesen. Sie müssen zur Schule oder in ihren Ausbildungsbetrieb, zur Gruppenstunde, ins Kino oder zur Party ins Nachbardorf kommen. Und das unabhängig ihres Einkommens oder dem ihrer Eltern. Wir fordern daher um die für ihre Schul- und Freizeit relevanten Orte zu erreichen. Wir fordern daher:

  • die Stärkung des ÖPNV, insbesondere im ländlichen Raum zur Ermöglichung von Mobilität als Grundlage für Partizipation.
    • Dies gelingt durch die politische Initiierung und Förderung der verbindlichen Entwicklung nachhaltiger und individueller Verkehrskonzepte im ländlichen Raum (Bürgerbusse, Anruflinientaxis usw.) unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
  • Bereitstellung eines kostenfreien ÖPNV für junge Menschen – erst recht in Schule, Freiwilligendienst, Ausbildung und Studium.
    • auf dem Weg zum kostenfreien „jungen“ ÖPNV braucht es eine Harmonisierung der verschiedenen vergünstigten Tickets (Jugend-, Azubi-, Ferien-, Bildungsticket, Deutschlandticket) auf die günstigste und örtlich weitreichendste Ticket-Form, z.B. die Ausweitung der Gültigkeit des Schülertickets auf alle Verkehrsverbünde.

Querverweise:

Der Hauptausschuss des KJRS forderte im Frühjahr 2023 ein ermäßigtes Deutschlandticket für 29€ auf dem Weg zu einem komplett kostenfreien Angebot für junge Menschen: Positionspapier des KJRS (2023): Ermäßigtes Deutschlandticket für 29 € für alle Schüler*innen, Auszubildenden, Studierenden, Freiwilligendienstleistenden und Juleica-Inhaber*innen.


Recht auf Bildung (Art. 29, Abs. 1b, UN-KRK)

Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln.“

Die Übernahme gesellschaftlicher und politischer Verantwortung durch Kinder und Jugendliche muss mit einer Bildungsoffensive einhergehen. Diese zielt darauf ab, junge Menschen mit demokratischen Schlüsselkompetenzen wie politische Urteilsfähigkeit und Handlungsfähigkeit auszustatten. Politische Bildung ist die Vermittlung von Wissen über demokratische Strukturen und Prozesse, das Vor- und Erleben demokratischer Werte wie Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz. In Jugendverbänden wird all dies von Anfang an getan - sie sind Schulen der Demokratie.

Es gibt ein mehrfach verankertes Recht junger Menschen auf Demokratiebildung (bspw. § 1 und § 11 SGB VIII). Politische Bildung und Demokratiebildung ist damit eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die nicht allein von Schulen getragen werden kann. Insbesondere Freiwilligkeit und Partizipation zeichnen die Jugendverbandsarbeit aus und unterscheidet sie dadurch maßgeblich vom Lernort Schule. Hier wird (Demokratie-)Bildung erfahrbar gemacht. Dazu brauchen die Träger außerschulischer Bildung gute Strukturen, Anerkennung und Wertschätzung. Deshalb fordern wir:

  • die gemeinsame Erarbeitung einer Definition eines Bildungsverständnisses für Sachsen, das sowohl formelle als auch informelle Bildungsprozesse und damit auch außerschulische Bildungsakteure als gleichwertig anerkennt.
  • die Flexibilisierung und Dynamisierung der FRL „überörtlicher Bedarf“ im Bereich Außerschulische Jugendbildung durch
    • die regelmäßige Anpassung der Fördersätze an die allgemeine Preissteigerung.
    • den Wegfall der Landkreisregelung für Maßnahmen überörtlicher Träger.
    • Einführung einer budgetierten Bildungsförderung ohne Deckelung auf der Grundlage von Gesamt-Teilnehmertagen pro Jahr.
    • Aufstockung der personellen Strukturen bei Landesjugendverbänden als klassische Akteure der außerschulischen Jugendbildung um wenigstens 0,5 auf dann 1,5 VzÄ (Anpassung des Rahmenbedarfs in der überörtlichen Jugendhilfeplanung).
    • Ermöglichung von anrechenbaren Bildungsformaten, die niedrigschwelliger bzw. kurzweiliger als sechs Bildungseinheiten (á 45 min) ausgestaltet sind.

Querverweise:

  • außerschulische Demokratiebildung ist einer der Arbeitsschwerpunkte des KJRS. Dazu gibt es auch umfassende Arbeitsmaterialien zum Vertiefen.  

Recht auf Beteiligung (Art. 12, UN-KRK)

„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Kinder und Jugendliche mit ihren Rechten wahr- und ernstzunehmen bedeutet, sie dort in politische Vorhaben und Entscheidungsprozesse einzubeziehen, wo ihre Lebenswelt davon berührt wird. Dafür muss sich Politik auf Bedürfnisse und Interessen junger Menschen einlassen. Die Soll-Bestimmung für Kinder- und Jugendbeteiligung in der Sächsischen Gemeinde- und Landkreisordnung (§ 47a und § 43a) bildet dafür neben Art. 12 UN-KRK eine zentrale rechtliche Grundlage.

Mittlerweile gibt es in elf Bundesländern ein aktives Wahlalter 16 auf kommunaler Ebene, in fünf Bundesländern ist dies auch für die Landesebene geregelt. Junge Menschen zeigen schon in vielen Engagementbereichen, dass sie Gesellschaft verantwortungsvoll mitgestalten. Darüber hinaus legen fachliche Betrachtungen aus den Bereichen der Politik-, Rechts- und Erziehungswissenschaften wie auch der Jugendsoziologie ein Abrücken vom Wahlalter 18 nahe. Wir fordern daher:

  • die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre auf kommunaler und Landesebene.

Querverweis:

  • eine empirische Untersuchung zum Wahlalter 16 in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen hat die Otto-Brenner-Stiftung (2023) durchgeführt.
  • ebenfalls spannende Einblicke bietet die Dokumentation des Expert*innen-Hearings zur Herabsetzung des Wahlalters für Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament von 2022.
  • erste Einblicke in ein vom KJRS in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens finden sich hier

Die Beteiligung junger Menschen reicht weit über Jugend- und Jugendverbandsarbeit hinaus, wenngleich dieses Arbeitsfeld eine sehr zentrale Rolle einnimmt. Gleichzeitig orientieren sich Interessen und Bedarfe junge Menschen nicht an Ressortgrenzen oder Abteilungszuschnitten erwachsener Politik. Jugendpolitik muss daher als (gesellschafts-)politisches Querschnittsthema gedacht, ausgestattet und umgesetzt werden. Wir fordern daher:

  • die Entwicklung und schrittweise Umsetzung einer Sächsischen Jugendstrategie unter Beachtung der Ergebnisse der vorauss. Ende 2023 abgeschlossenen Evaluation des Eckpunktepapiers des Landesjugendhilfeausschusses zur Eigenständigen Jugendpolitik in Sachsen
  • die Re-Aktivierung der interministeriellen Arbeitsgruppe EJP bzw. das Initiieren und Umsetzen von Modellen der interministeriellen Zusammenarbeit
  • die Kinder- und Jugendbeauftragte des Freistaates Sachsen als ressortübergreifende Anlaufstelle für die Anliegen junger Menschen weiter stärken
  • die Einführung eines Kinder- und Jugendchecks für die Beschlüsse des Sächsischen Landtages
  • die Veröffentlichung von Dokumenten des Sächsischen Landtages auch in einfacher Sprache

Querverweise:

Katalysiert durch die Corona-Pandemie wurde der digitale Raum zu einem zentralen Ort sowohl der Information als auch der Begegnung und Teilhabe. Aus diesem Grund ist es von hoher Relevanz, dass einerseits der Zugang zu diesem Raum möglichst gerecht ausgestaltet ist. Zum anderen braucht es die entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse, sich in der digitalen Welt achtsam und kompetent zu bewegen. Daher fordern wir:

  • eine verlässliche Verfügbarkeit und Realisierung von offenen Jugendprojekten mit medienpädagogischem oder -kulturellem Schwerpunkt sowie entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten, vor allem im ländlichen Raum.
  • Ausbau der fachlichen und finanziellen Unterstützung bei der Erstellung medienpädagogischer Konzepte für Einrichtungen der Jugend(verbands-)arbeit.
  • Initiierung und Förderung eines an den Bedarfen junger Menschen orientierten „Digitalpakt Jugendarbeit“ für die weitgehend eigenmittelfreie Erstellung und Verbesserung der digitalen bzw. technischen Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit.

Querverweise:

  • ein Nachruf auf die Sächsischen Ausbildungs- und Erprobungskanäle (SAEK), die nach 23 Jahren ihre Arbeit einstellen mussten und wo bis 2021 wertvolle medienpädagogische Arbeit stattfand.
  • mit dem Thema Digitalisierung und Mediennutzung beschäftigt sich auch der 6. Sächsische Kinder- und Jugendbericht, der voraussichtlich im Frühjahr 2024 erscheint

Junge Menschen in Ausbildung oder Studium brauchen bezahlbaren Wohnraum in der Nähe ihrer Ausbildungsstätte. Für Studierende gibt es mit den Studierendenwohnheimen bereits ein Angebot, welches jedoch ausgebaut werden muss. Für Auszubildende fehlen solche Angebote weitestgehend. Mit Hilfe des Bundesprogramms für sozialen Wohnungsbau unter dem Titel „Junges Wohnen“ muss ein strategisches Netz an Wohnheimen auch im Freistaatentstehen. In den Großstädten werden sie gebraucht, weil kaum bezahlbarer Wohnraum auf dem freien Markt zur Verfügung steht. In den ländlichen Räumen können sie als Standortfaktor die Ausbildung attraktiver machen. Daher fordern wir:

  • eine Förderrichtlinie für junges Wohnen in Sachsen, die es gemeinwohlorientierten Trägern (bspw. Studierendenwerk, kommunale Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften) ermöglicht, Jugend-Wohnheime zu errichten und zu betreiben. Deren Mietpreise sollen durch eine Deckelung auch für junge Menschen bezahlbar sein.
  • den Ausbau des sozialen, mietpreisgebundenen Wohnraums in den sächsischen Städten.

Querverweise:


Recht auf Achtung der Vielfalt (Art. 2, UN-KRK)

„Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Ethnie, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.“

Die gleichberechtigte Teilhabe aller junger Menschen an der Gesellschaft und damit auch an den Angeboten der Jugend(verbands)arbeit, muss ermöglicht und Schutz vor Diskriminierung gewährleistet werden. Das gibt neben Art. 2 der UN-KRK schon § 1 SGB VIII vor, wonach jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Das 2021 verabschiedete KJSG stärkt nochmals explizit die Selbstvertretung (§ 4a SGB VIII) sowie den inklusiven Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe und damit die Rechte insbesondere von jungen Menschen mit Behinderungen. Bis 2028 sollen für sie jegliche Angebote u.a. der Kinder- und Jugendarbeit zugänglich sein – daher braucht es schon jetzt weitere vorbereitende Strukturen und Maßnahmen, um dies an den Bedarfen junger Menschen auszurichten. Daher fordern wir:

  • Selbstvertretungen von jungen Menschen mit Beeinträchtigungen und zu stärken und sprechfähig zu machen.
  • eine barrierefreie bzw. -arme Sanierung der Orte der Jugendarbeit.
  • zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen für Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen auf Ferienfreizeiten, Bildungsfahren, Gruppenstunden etc. (bspw. Dolmetscher*innen).
  • Projektmittel für die barrierefreie Umsetzung von Homepages sowie digitaler Präsenz der Jugend(verbands-)arbeit.

 

Querverweise

  • Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) hat 2021 eine Übersicht zusammengestellt, was das KJSG konkret für die Jugendverbandsarbeit bedeutet und was sich im Gesetzestext ändert.
  • Um Selbstvertretungen von jungen Menschen zu stärken hat der careleaver e.V. im Bereich Hilfen zur Erziehung 2023 einen umfassenden Katalog erstellt, der grundsätzlich Impulse auch für andere Bereiche der Selbstvertretungen gibt.
  • Ende 2022 hat der Freistaat Sachsen zwei seiner Teilhabe-Förderrichtlinien geändert. Ab sofort können Vereine, die vorwiegend nicht-behinderte Mitglieder haben (also auch Jugendverbände) über
  • die FRL Selbstbestimmte Teilhabe pro Jahr und Mitglied bis zu 1.000€ Fördermittel beantragen, um Assistenzbedarfe für Maßnahmen zu finanzieren (bspw. Gebärdendolmetscher, persönliche Assistenten, ...).
  • die FRL Investitionen Teilhabe bei besonders innovativen Ideen sogar bauliche Investitionen fördern lassen, um barriereärmer zu werden.

Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrations- und Fluchtbiographie sind eine heterogene und wichtige Zielgruppe der Jugendverbandsarbeit mit spezifischen Bedarfen. Durch die Marginalisierung dieser Gruppe leben deren Mitglieder häufiger prekär und erfahren Diskriminierung wie z.B. sogenannte Fremdenfeindlichkeit und/oder Rassismus. Für einen Beitrag zur Chancengleichheit und dem Zugang zu Angeboten der Jugendverbandsarbeit für die Adressat*innen fordern wir daher:

Querverweise

  • Ein Beispiel ist das JEM-Projekt mit dem Ziel, eigenständige (post)migrantische Jugend(verbands)strukturen aufzubauen, zu stärken und miteinander zu vernetzen.

Schwerpunkt 2: Jugendverbände und Kommunale Jugendringe stärken

In Jugendverbänden können junge Menschen interessengeleitet, selbstbestimmt und unverzweckt ihre Freizeit und ihr direktes Lebensumfeld mitgestalten. Die Verbände bieten jungen Menschen Freiräume, um sich selbst erproben und ihre Persönlichkeit entwickeln zu können. Dafür benötigen die Verbände eine zuverlässige und angemessene Ressourcenausstattung sowie einen möglichst geringen Aufwand bei der Verwaltung von Fördermitteln. Darum fordern wir:

  • neben der Förderung mindestens 1,5 VzÄ Referent*innenstellen im Jugendverband für inhaltliche Arbeit, zusätzliche Stellenanteile im Bereich der Administration und Verwaltung über die FRL überörtlicher Bedarf.
    • Verbesserung der Förderbedingungen in der Jugendverbandsarbeit auf Landesebene durch Anpassung an praktische Gegebenheiten:
    • mehrjährige Förderbescheide, Leistungsverträge oder andere geeignete Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern wenigstens über die Geltungsdauer der überörtlichen Jugendhilfeplanung hinweg.
  • Minimierung des Verwaltungsaufwands und Flexibilisierung durch echte Pauschalierung von Förderung durch konsequente Anwendung der Festbetragsfinanzierung und deren Dynamisierung anhand der Teuerungsrate.  
    • eine konsequente Anwendung großer Festbeträge bei der Förderung „grundlegender Leistungen“ (Personal-, Sachkosten und Verwaltungskosten), um neben der Verwaltungsvereinfachung auf allen Seiten u.a. adäquat und tarifgerecht den Notwendigkeiten der Entwicklungen auf dem Fachkräftemarkt begegnen zu können

Querverweise

Eine Art den Verwaltungsaufwand in den Förderverfahren erheblich zu minimieren, ist eine konsequente und flächendeckende Umsetzung des Onlinezugangsgesetz. Dennoch ist dies von der Beantragung über ggf. notwendige Änderungen bis hin zur Abrechnung zu prüfen – wenigstens beschreibbare PDF-Dokumente sollten Standard sein.

Kommunale Jugendringe sind unverzichtbare Kristallisationspunkte der Jugendverbandsarbeit. Die Jugendringe in den Städten und Landkreisen Sachsens übernehmen Verantwortung, gestalten Wandel und befördern Entwicklungen in den ehren- und hauptamtlichen Strukturen der kommunalen Jugendarbeit. Zudem sind die kommunalen Strukturen wichtige Andockstellen und Ausführungsorte für vielfältige Bundes-, Landes- und EU-Projekte. Eine gute Ressourcenausstattung von Jugendringen stärkt und befördert das ehrenamtliche Engagement und die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Deshalb fordern wir:

  • Umsetzung der seit Jahren geforderten Modernisierung des Förderinstruments Jugendpauschale bzw. eine Weiterentwicklung unter Beteiligung der freien Träger.
  • die Ausweitung und weitere Stärkung des Flexiblen Jugendmanagements auf alle sächsischen Landkreise ggf. durch Schaffung zusätzlicher Anreize an die kommunalen öffentlichen Träger

Querverweise

Die Jugend(verbands-)arbeit ist vom aktuellen Fachkräftemangel stark betroffen. Viele Stellen können häufig über Monate nicht besetzt werden oder bleiben gänzlich unbesetzt. Zudem ist die Fluktuation unter Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit besonders hoch, was in einem Arbeitsfeld, das auf Beziehungsarbeit basiert, zugleich ein erhebliches fachliches Problem darstellt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter sieht insbesondere in ländlichen Räumen Umfang und Qualität des Angebots massiv bedroht und stellt letztlich die Frage nach der Zukunft des Angebotes insgesamt. Selbst (größeren) Trägern in den Ballungszentren fällt es immer schwerer, offene Stellen mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  • Arbeitsfeld- und Anpassungsqualifizierungen (u.a. das Fachkräfteprojekt des KJRS und der AGJF Sachsen) in Regelförderung überführen.
  • das Fachkräftegebot gemäß § 72 SGB VIII und dessen Umsetzung im Sinne einer vertrauensvollen Trägerautonomie gestalten.
  • die überjährige Förderung von Vergütungen für Praktika, Ausbildung und Studium sowie eine ausreichende Ausstattung der Träger und Einsatzstellen von Freiwilligendiensten um die damit verbundenen Aufwendungen auszugleichen.
  • eine Erweiterung der sachsenweiten sowie der kommunalen Fachkräfteallianz um den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die Jugend(verbands-)arbeit durch Mitwirkung der freien Träger.
  • Ableitungen der Fachkräftestrategie [siehe „Heimat für Fachkräfte“ vom SMWA 2019] für die Kinder- und Jugendarbeit zu treffen und umzusetzen

Querverweise:

  • Die Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden hat im Auftrag des Sächsischen Sozialministeriums Absolvent*innen der Ausbildungsgänge für sozial-/ heilpädagogische Fach- und Hochschulqualifikationen in Sachsen zu ihren Erwartungen, Wünschen und Sorgen bezüglich ihres zukünftigen Berufes befragt. Auf Grund und anhand der Erkenntnisse aus der Befragung wurde das Fachkräfteprojekt „BERUFung Jugendarbeit“ ins Leben gerufen.
  • Mehr Infos zum Thema Fachkräftesicherung auf www.berufung-jugendarbeit.de

Lebensplanung ist nicht nur was für Spießer*innen! Im Vergleich mit anderen Arbeitsfeldern wird klar, dass in der Kinder- und Jugendarbeit besondere Arbeitsbedingungen vorherrschen. Dies reicht auf Grund der Förderlogiken von befristeten Arbeitsverträgen bis hin zu geringer Entlohnung im Verhältnis zur anspruchsvollen Ausbildung und den vielfältigen und stetig steigenden Anforderungen an Fachkräfte. Auch auf Grund spezifischer Arbeitszeiten am Wochenende oder zu später Stunde, müssen für Fachkräfte andere Anreize geschaffen werden. Den bestehenden und potentiellen Fachkräften ist es wichtig, in guten und sicheren Beschäftigungsverhältnissen arbeiten zu können. Deshalb fordern wir:

  • den Einsatz der Parteien in Politik, Verwaltung und (Fach-)Öffentlichkeit für eine bessere Wahrnehmung der Jugendarbeit
    • im Sinne eines Aufzeigens der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung außerschulischer Bildung.
    • mit einer Anerkennung und Wertschätzung des ehren- und hauptamtlichen sozialen Engagements in der Jugendverbandsarbeit in ihrer Pluralität und Vielfalt.
    • mit einem Verständnis von Jugendverbandsarbeit als Werkstätten der Demokratie und als Ort zivilgesellschaftlichen Engagements.
  • die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Jugendarbeit
    • Förderung bzw. Ermöglichung einer tarifgerechten Entlohnung auf der Grundlage der tatsächlichen Tätigkeit.
    • echte mehrjährige Förderperspektiven sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene.
  • den Ausbau von Ausbildungskapazitäten sowie eine verbindliche Verankerung der Arbeitsfelder nach § 11-14 SGB VIII in den Curricula der Bereiche Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Pädagogik an den sächsischen Hochschulen.

Querverweise:

Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe ist rechtlich geregelt (§ 4 SGB VIII). Dennoch ist dies flächendeckend keine Selbstverständlichkeit. Dabei muss die Förderung junger Menschen verlässlich auf allen Ebenen Rückhalt finden – da nutzt kein Gegeneinander, sondern Miteinander. Daher fordern (und erinnern) wir:

  • die tatsächliche Umsetzung des SGB VIII und LJHG, insbesondere des § 80 SGB VIII durch eine sichergestellte und flächenübergreifende fachliche Beratung und Beteiligung der freien Träger in der kommunalen und landesweiten Jugendhilfeplanung.
  • die (Weiter-)Entwicklung und Anwendung landesweiter Standards der Jugendhilfeplanung und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern.

Querverweis


Schwerpunkt 3: Ehrenamt von & für Kinder und Jugendliche stärken

Jugendarbeit in Verbänden und Vereinen ist ohne den freiwilligen, ehrenamtlichen Einsatz nicht möglich. Gleichzeitig bietet sie insbesondere jungen Menschen häufig erste Gelegenheiten zum Kennenlernen ehrenamtlicher Strukturen und zum Einstieg ins eigene Engagement. Die dabei erworbenen sozialen und demokratischen Kompetenzen sind für unser Gemeinwesen essentiell. Ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiger Bildungs- und Lernort für junge Menschen neben Schule und Ausbildung, der gewürdigt werden muss. Wir fordern

  • den Nachweis des Ehrenamts im Zeugnis oder anderen Ausbildungsnachweisen.
  • eine Ergänzung der Studienordnungen, um freiwilliges Engagement für Kinder und Jugendliche als Studienleistung anrechnen lassen zu können.
  • eine Anrechnung des Ehrenamts in der Jugendarbeit im Sinne eines Gremien-Semesters als Wartesemester bei der Zulassung zum Studium sowie dessen Berücksichtigung bei der Berechnung der Höchststudiendauer.

Ehrenamtliches Engagement ist bedeutend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, unerlässlich für individuelle Teilhabe, gesellschaftliche Integration, Wohlstand, das kulturelle Leben, stabile demokratische Strukturen und soziale Bindungen. Aus diesem Grund darf ehrenamtliches Engagement nicht vom guten Willen der Arbeitgeber*innen oder dem Geldbeutel der Engagierten abhängen. Wir fordern

  • Novellierung des Sächsischen Sonderurlaubsgesetzes vom 27.8.1991 mit dem Ziel, zwölf Tage bezahlten Sonderurlaub für Juleica-Inhaber*innen und entsprechende Tätigkeit pro Jahr in Anlehnung an § 12 SächsUrlMuEltVO zu gewähren.
  • Umsetzung eines Bildungsfreistellungsgesetzes im Rahmen von fünf Tagen Bildungszeit für politische, berufliche und allgemeine Bildung sowie Qualifizierung für das Ehrenamt & die Freistellung von Mitarbeitenden für ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Begleitung von Ferienfreizeiten…).
  • die Anrechnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Juleica-Inhaber*innen als Eigenanteil (wenigstens 5% der Gesamtkosten) bei der Förderung von gemeinnützigen Organisationen und Verbänden.

Querverweise


Glossar

Ein Bildungsfreistellungsgesetz soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich fünf Tage Freistellung für individuelle Fortbildung gewährleisten. Gemeint sind Seminare zur beruflichen, politischen, ehrenamtlichen, sozialen oder kulturellen Bildung. In fast allen Bundesländern (außer Bayern und Sachsen) gibt es eine solche Regelung. Daher gibt es seit 2023 das breite Bündnis „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“.

Die in der Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde angegebenen Teilnehmertage (TNT) der einzelnen Maßnahmen werden addiert, mit dem jeweiligen Fördersatz multipliziert und bilden gemeinsam mit den Zuschüssen für die Honorare ein Jahresbudget. Bei der Abrechnung wird geprüft, wie viele TNT tatsächlich erbracht wurden; bei weniger als den geplanten TNT ergibt sich eine Rückforderung. Im laufenden Jahr ist es demnach unerheblich, wo, wann und mit wie vielen Menschen die einzelne geplante Maßnahme tatsächlich stattfindet. Die damit verbundene Abkehr von der aktuellen Einzelmaßnahmenförderung würde zahllose und mit wenig Mehrwert einhergehende Änderungsmitteilungen erübrigen und auf allen Seiten Aufwand minimieren. Ohne Deckelung meint, dass Jugendverbände keiner Konkurrenz ausgesetzt werden sollen. Das passiert würde es sachsenweit eine Gesamtanzahl von TNT geben, die sich untereinander aufgeteilt werden müssten.

Es wird eine Pauschalisierung von Fördersätzen angestrebt, die den Verwaltungsaufwand minimieren hilft. Auf der Grundlage der geplanten Ausgaben für Personal wird ein Festbetrag für alle Personalkosten des überörtlichen Trägers ermittelt, der dann ergänzt um die Sachkostenpauschale den Festbetrag für die grundlegende Leistungen bildest. Ähnlich kann mit allen Maßnahmebereichen (wie unter „budgetierten Bildungsförderung“ beschrieben) verfahren werden. Damit würden sich die unzähligen Einzelbeträge und -förderungen genauso erübrigen wie Änderungsmitteilungen und -bescheide. Festbetrag, die nicht prozentual ermittelt werden, sollen regelmäßig anhand der Inflations- und Teuerungsrate angepasst werden. Mit einem solch flexiblen Budget kann man der lebendigen Struktur und den Anforderungen der Jugend(verbands-)arbeit gerecht werden.

Für junge Menschen mit Rassismus-, Diskriminierungs- sowie Fluchterfahrungen braucht es besondere Räume, um ihre Themen zu bearbeiten. Empowerment ist Ermächtigung, Selbstorganisation und (Wieder-)Aneignung von Geschichten über und durch betroffene Gruppen und Communities. Empowermentorientiertes Handeln stärkt hierbei die marginalisierten Gruppen, ohne sie zu stören und ermöglicht sie, ohne direkt einzuwirken. Postmigrantisch meint hier: nach der Migration bzw. Einwanderung. Also explizit jene jungen Migrant*innen, die in 2. Generation (und darüber hinaus) in Deutschland leben.

Für Eigenständige Jugendpolitik (EJP) existiert eine Vielzahl von Definitionen - eine gute Orientierung bietet jene der AG Eigenständige Jugendpolitik Sachsen (lassunsreden.info)

„Die Jugend als eigenständige Lebensphase mit spezifischen Chancen und Herausforderungen markiert den Leitgedanken für die Ausgestaltung einer Eigenständigen Jugendpolitik. Sie muss eine Politik für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, muss unterschiedliche Lebensentwürfe, Lebenswelten und Bedürfnisse anerkennen, respektieren und fördern.“

Hierzu arbeitete in der Vergangenheit auch eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG), zu deren möglicher Weiterarbeit derzeit allerdings keine verlässlichen Informationen existieren. Laut aktuellem Kooperationsvertrag

§ 72 SGB VIII regelt als sogenanntes „Fachkräftegebot“ die Grundsätze über die Qualifikationen von Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendhilfe und benennt neben der persönlichen Eignung die Existenz einer der „Aufgabe entsprechende(n) Ausbildung“ oder vorliegender „besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit“ als Voraussetzung für die hauptberufliche Tätigkeit in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Als „entsprechende Ausbildung“ gilt in der Regel ein Hochschulabschluss im Studiengang „Soziale Arbeit“ oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss. Unter Fachkräften werden also Personen verstanden, die über notwendiges Wissen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen verfügen und persönlich geeignet sind, um in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe pädagogisch sinnvoll handeln zu können.

Das Flexible Jugendmanagement ist ein Förderprogramm des Freistaates Sachsen zur Stärkung der Demokratiebildung in der Jugendarbeit und zur Förderung von Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum. Es setzt an bestehenden Jugendhilfestrukturen an und agiert als unterstützendes Angebot. Die flexiblen Jugendmanager*innen vernetzen interessierte Jugendliche mit den entsprechenden Akteuren/Jugendverbänden/Projekten vor Ort bzw. machen sinnvolle, ergänzende Angebote. Derzeit wird das Flexible Jugendmanagement in sechs sächsischen Landkreisen umgesetzt.

„Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen seiner Verantwortung nach §82 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe […] Zuwendungen zur Ausgestaltung bedarfsgerechter überörtlicher Angebote der Jugendhilfe. Dabei sollen die unterschiedlichen Lebenslagen, Interessen und Bedürfnisse von Mädchen und Jungen bei der Ausgestaltung der überörtlichen Angebote angemessen berücksichtigt werden. […] Zuwendungsempfänger sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz im Freistaat Sachsen, die durch rechtlich selbstständige Mitgliedsstrukturen oder Untergliederungen mit eigenem Organisationsstatut untersetzt und auf Landesebene tätig sind. […]“.

Link zur Förderrichtlinie

Im Unterschied zu der abschlussbezogenen, formalen (Schul-)Bildung beinhaltet informelle Bildung dagegen Prozesse der absichtslosen Selbstbildung in den alltäglichen Lebenszusammenhängen. Wissen und Fähigkeiten/Fertigkeiten werden hier praktisch „nebenbei“ und freiwillig erworben.

Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen der FRL Jugendpauschale Zuwendungen für Angebote und Leistungen der Jugend- und Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Jugendgerichtshilfe sowie für Familienbildung und familienunterstützende Beratung. Aktuell liegt sie bei 14,50 € pro junger Mensch (0-27 Jahre) in einer Kommune oder Landkreis. Damit ist sie eine entscheidende finanzielle Unterstützung der Jugend(verbands-)arbeit vor Ort.

Ein Grundkonflikt besteht aber darin, dass sich die kommunale Ebene an der Finanzierung der Fördergegenstände mindestens in gleicher Höhe beteiligen muss. Die kommunale Ebene steht einer einfachen Erhöhung der Pauschale zwiegespalten gegenüber. Einerseits wird die landesweite Unterstützung gebraucht, andererseits muss sie aus klammen Kassen gegenfinanziert werden.Der Freistaat sollte hier zusätzliche Anreize schaffen, damit die Forderungen des Bundes und die damit verbundenen Aufgaben (49€-Ticket, Migration, Wohngeld...) von den Kommunen umgesetzt werden können. Dafür braucht es die finanziellen Mittel und zwar nicht nur für das durchzureichende Geld, sondern auch für deren Antragsbearbeitung.

Die Jugendleiter|in-Card (kurz: JuLeiCa) ist ein bundesweit anerkannter Qualifikations- und Legitimationsnachweis für (junge und junggebliebene) Menschen, die sich ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagieren. Sie steht für eine Ausbildung nach bundesweit einheitlichen Standards. Sie ist Beleg für Kompetenz und Engagement und zeigt, dass ihre Inhaber*innen aktiv und kompetent in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, freiwillig Verantwortung übernehmen und sich für andere einsetzen.

Unter Jugendcheck wird gemeinhin eine Methodik oder ein Instrument verstanden, womit beabsichtigte und unbeabsichtigte Wirkungen von politischen Vorhaben auf die Lebenswelt von jungen Menschen sichtbar werden sollen. Es handelt sich um eine Art Folgenabschätzung politischer Entscheidungen und Verwaltungshandeln und soll vor allem als ergänzende Information für Gesetzgebungsprozesse oder Beschlusslagen dienen.

Die sächsische Fachkräfteallianz ist ein Zusammenschluss von Expert*innen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, ausgewählten Verbänden, Vertretern der Kammern, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden. Neben der landesweiten Fachkräfteallianz existieren kommunale Äquivalente in den Kommunen und Landkreisen. Die Fachkräfteallianzen haben das Ziel mit konkurrenzfähigen und gleichzeitig gut bezahlten Arbeitsplätzen sowie fairen Arbeitsbedingungen werben zu können. Dazu sollen u. a. Branchen und Unternehmen in ihrem Engagement der Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung sowie in ihrer Darstellung als attraktive Arbeitgeber*innen unterstützt werden.

Das Fachkräftegebot (siehe Glossar) wird in der Praxis z.T. durch die Förderbedingungen dogmatisch ausgelegt. Im Sinne einer Trägerautonomie braucht es ein Vertrauen und Verständnis, dass die fachliche Eignung von potentiellen Fachkräften über freie und öffentliche Träger sichergestellt werden kann und sie darüber verfügen dürfen.


[1]Der 16. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung benennt unter anderem die Digitalisierung, die Klimakrise sowie demokratiefeindliche Tendenzen als zentrale Herausforderungen.