Qualitätsentwicklung
Qualitätsentwicklung in der Jugendverbandsarbeit
Der Gesetzgeber fordert in § 79a SGB VIII von den Jugendämtern eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung für alle Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 SGB VIII. Auch die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe werden in die Pflicht genommen, sich an der Qualitätsentwicklung zu beteiligen. Ihre Förderung durch den öffentlichen Träger ist daran gebunden, dass sie die „Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a“ beachten (§ 74 Absatz 1 SGB VIII).
Wir als Kinder- und Jugendring Sachsen e.V. unterstützen unsere Mitgliedsorganisationen bei der Umsetzung dieser Aufgabe durch Beratung, Coaching und Fortbildung ihrer Verbandsstrukturen.
In folgenden Themenbereichen können die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des KJRS Angebote machen:
- Leitbild / Profil
- Strategieentwicklung
- Vorstandsarbeit
- Personalmanagement
- Kommunikation
- Burn-out-Prophylaxe
- Mitgliederentwicklung
- Ehrenamtsmanagement
- Projektmanagement
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kinderschutz
- Jugendbeteiligung
- Geschlechtergerechtigkeit
- Datenschutz
- Finanzen
- BNE-Strategie
Bei Fragen wenden Sie sich bitte zunächst an Stefanie Reibling.
Stefanie Reibling
Referentin
- Kinderschutz & Strukturelle Prävention
- Geschlechterreflektierende Pädagogik
- Grundlagenarbeit und jugendpolitische Themen