Der §4 SGB VIII schreibt die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und freiem Träger der Jugendhilfe zum Wohl der Kinder und Jugendlichen vor.
Wie sieht es aus bei diesem "alten Ehepaar"? Was bedeuten der § 4 und weitere diesbezügliche Paragrafen des SGB VIII in der Praxis und welche Rechte und Pflichten haben freie Träger in dieser Beziehung?
Wie können freie Träger die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Träger positiv gestalten?
Das sind die Fragen mit denen wir uns in diesem Seminar beschäftigen wollen.
Zielgruppe: Haupt- und ehrenamtlich Aktive der Jugendverbandsarbeit
Referentin: Daniela Saaro (KJRS)
Teilnahmebeitrag: 30,-€ (vorbehaltlich der Förderung durch den Freistaat Sachsen)
Anmeldeschluss: 12. April 2021
Anmeldung: Anmeldeformular (Link)
Sonstiges: Die Teilnehmendenzahl ist auf 15 TN begrenzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Daniela Saaro.